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Die Fluggastrecht experten

Flugausfall? Flugverspätung?

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Diese Entschädigung steht Ihnen zu

Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Länge der Flugstrecke und ist unabhängig vom bezahlten Ticketpreis.

Über 400.000 Passagieren geholfen

Emad Tours in Zahlen

Emad Tours ist eine Plattform für Fluggastrechte, die Verbrauchern dabei unterstützt, ihre Ansprüche gegenüber Fluggesellschaften geltend zu machen. Seit dem Jahr 2011 setzt Emad Tours mit spezialisierten Rechtsanwälten im Bereich Reiserecht die Verbraucherrechte gemäß der EU-Verordnung 261/2004 durch.

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FAQ’s

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Entschädigung steht mir zu?

Bei ausgefallenen oder mindestens 3 Stunden verspäteten Flügen haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Diese kann bis zu 600 € hoch ausfallen. 

Die Höhe der Entschädigung, auch Ausgleichszahlung genannt, berechnet sich nach der Verspätung am Endziel und der Entfernung zwischen dem Start- und dem Zielflughafen. Sie ist vollkommen unabhängig vom gezahlten Ticketpreis:

  • 250 € wenn Sie mit mehr als 3-stündiger Verspätung am Zielort eintreffen und Ihr Reiseziel weniger als 1500 km vom Abflughafen entfernt ist.
  • 400 € wenn Sie mit mehr als 3-stündiger Verspätung am Zielort eintreffen und Ihr Reiseziel zwischen 1500 km und 3500 km vom Abflughafen entfernt ist.
  • 600 € wenn Sie mit mehr als 4-stündiger Verspätung am Zielort eintreffen und Ihr Reiseziel mehr als 3500 km entfernt ist und außerhalb der EU liegt.
  • Die Entfernung wird nach der Großkreismethode berechnet.
  •  Flüge innerhalb Europas mit über 3.500 km sind auf 400 € Entschädigung gedeckelt.

Das gilt auch, wenn Sie von der Fluglinie auf einen anderen Flug umgebucht wurden, durch den Sie später als ursprünglich am Zielort ankommen. 

Geben Sie im Emad Tours Entschädigungsrechner einfach Ihre Flugdaten ein und erfahren Sie innerhalb von 5 Minuten, wieviel Entschädigung Ihnen zusteht.

Was steht mir bei einer Flugverspätung zu?

Ein verspäteter Abflug ist nicht nur ärgerlich, am Flughafen gestrandet zu sein kann auch teuer werden. Die gute Nachricht ist, dass die Fluglinie ab einer Verspätung von 2 Stunden Betreuungsleistungen für Sie übernehmen muss. Auf den Kosten für Speisen und Getränke am Flughafen bleiben Sie also nicht selbst sitzen. Auch bis zu zwei Telefongespräche und wenn nötig einen Hotelaufenthalt muss Ihnen die Fluglinie zahlen. 

Luxusartikel sind in den Betreuungsleistungen allerdings nicht inkludiert. Laut europäischen Fluggastrechten dürfen Sie nur das konsumieren, was in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit steht. Während Sie bei Mineralwasser beispielsweise auf der sicheren Seite sind, wird Ihnen die Fluglinie ein Glas Champagner nicht bezahlen müssen. Der Fall einer Frau, die einen Aperol Spritz als Betreuungsleistung verrechnen wollte, landete unlängst sogar vor Gericht und wurde abgelehnt. 

So gehen Sie vor: Wenden Sie sich an das Bodenpersonal Ihrer Fluggesellschaft. Manchmal bekommen Sie Gutscheine für den Flughafen ausgestellt. Oft kommt es aber auch vor, dass Sie am Flughafen nichts von Ihrer Airline bekommen. Heben Sie deshalb alle Rechnung auf! Sie können die Ausgaben später zurückfordern. 

Verzögert sich Ihre Ankunft am Endziel um mindestens 3 Stunden, stehen Ihnen Ausgleichzahlungen zu. Wie hoch die Entschädigung ist, hängt von der Entfernung Ihres Reiseziels und der tatsächlichen Verspätung ab.  

  • 250 €wenn Sie mit mehr als 3-stündiger Verspätung am Zielort eintreffen und Ihr Reiseziel weniger als 1500 km vom Abflughafen entfernt ist.
  • 400 € wenn Sie mit mehr als 3-stündiger Verspätung am Zielort eintreffen und Ihr Reiseziel zwischen 1500 km und 3500 km vom Abflughafen entfernt ist.
  • 600 € wenn Sie mit mehr als 4-stündiger Verspätung am Zielort eintreffen und Ihr Reiseziel mehr als 3500 km entfernt ist und außerhalb der EU liegt.

 Flüge innerhalb Europas mit über 3.500 km sind auf 400 € Entschädigung gedeckelt.

Bei großer Flugverspätung bekommen Sie also Geld von der Fluglinie als Entschädigung und können so zumindest Ihr Reisebudget vergrößern. Falls Sie beispielsweise von Berlin nach Madrid fliegen und Ihr Flieger mit 4 Stunden Verspätung ankommt, stehen Ihnen 400 € Entschädigung zu, da die Entfernung zwischen Berlin und Madrid zwischen 1500 km und 3500 km liegt und sich außerdem beide Städte in der EU befinden. 

Besonders bei kurzen Trips können sehr große Verspätungen die Reise oft sinnlos machen. Sollte Ihr Abflug sich um mehr als 5 Stunden verzögern, können Sie zusätzlich zur Entschädigung von der Reise zurücktreten und erhalten den gesamten Ticketpreis zurück.

Was muss ich für die Entschädigung bei Flugverspätung tun?

  • Sammeln Sie Beweise für die Verspätung und lassen Sie sich den Grund der Verzögerung schriftlich vom Bodenpersonal der Fluglinie bestätigen
  • Tauschen Sie Kontakte mit anderen betroffenen Passagieren aus, die die Verspätung bestätigen können
  • Bewahren Sie Ihre Reiseunterlagen auf
  • Die Vertragsanwälte von Emad Tours setzen Ihr Recht auf Entschädigung durch. Das Beste für Sie: Sie werden komplett risikofrei von unseren Anwälten vertreten. Nur im Erfolgsfall fällt eine Provision an. Sie selbst tragen kein Prozessrisiko, auch wenn die Anwälte gegen die Fluglinie zu Gericht gehen müssen. 

Haben Kleinkinder und Babys Anspruch auf Entschädigung?

Damit auch das mitreisende Kind eine Zahlung für die Verspätung bekommt, muss für das Ticket bezahlt worden sein und eine Buchungsbestätigung muss vorliegen. Die Höhe der Entschädigung ist dabei unabhängig von den Ticketkosten.

Auch wenn für das Kind weniger gezahlt wurde, als für einen regulären Sitzplatz, hat es Anspruch auf Entschädigung. Als Faustregel gilt, sobald das Kind einen eigenen Sitzplatz hatte, hat es auch einen Anspruch. Fliegt das Kleinkind jedoch kostenlos mit, muss die Airline keine Ausgleichszahlung leisten.

Wie ist die Regelung bei Dienstreisen?

Damit auch das mitreisende Kind eine Zahlung für die Verspätung bekommt, muss für das Ticket bezahlt worden sein und eine Buchungsbestätigung muss vorliegen. Die Höhe der Entschädigung ist dabei unabhängig von den Ticketkosten.

Auch wenn für das Kind weniger gezahlt wurde, als für einen regulären Sitzplatz, hat es Anspruch auf Entschädigung. Als Faustregel gilt, sobald das Kind einen eigenen Sitzplatz hatte, hat es auch einen Anspruch. Fliegt das Kleinkind jedoch kostenlos mit, muss die Airline keine Ausgleichszahlung leisten.

Unter welchen Umständen muss die Fluglinie nicht zahlen?

Wenn die Fluggastrechte Verordnung auf Ihren Flug keine Anwendung findet, weil der Flug nicht innerhalb der EU stattgefunden hat (z.B. Flug von New York nach Sydney).

Wenn Sie aus einem Drittstaat (Türkei) mit einer Fluglinie, die keinen Sitz in der EU hat (Turkish Airlines) in die EU geflogen sind (kein Anwendungsbereich der EU-VO 261/2004).

Wenn eine Flugverspätung auf Gründe zurückzuführen ist, die die Fluglinie auch nicht unter dem Ausschöpfen aller Möglichkeiten verhindern hätte können, liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor. Beispielsweise ein Unwetter, ein Vulkanausbruch oder aber terroristische Aktivitäten (Höhere Gewalt).

Wenn Bodenpersonal streikt, wird ein außergewöhnlicher Umstand zu bejahen sein. Der Streik des eigenen Personals der Fluglinie ist nicht automatisch ein Grund für keine Zahlung.

Da die EU-Fluggastrechteverordnung nur vom EuGH (Europäischer Gerichtshof) ausgelegt werden kann, werden viele unbestimmte Gesetzesbegriffe erst im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens durch den Europäischen Gerichtshof entschieden. Zum Thema Streik wurde bereits öfter festgestellt, dass dieser nicht automatisch einen außergewöhnlichen Umstand darstellt und damit die Airline nichts zahlen muss.

Der europäische Gerichtshof führt Beispiele für außergewöhnliche Umstände an:

  • Instabile politische Umstände am Abflug- oder Zielort (z.B. Krieg oder Terrorgefahr)
  • Gefährliche Wetterlage wie zum Beispiel ein massives Unwetter
  • Naturkatastrophen wie etwa ein Vulkanausbruch
  • Sicherheitsrisiken (technische Probleme, die beispielsweise auf mangelnder Wartung des Flugzeuges basieren sind kein außergewöhnlicher Umstand)

Wie schnell bekomme ich mein Geld?

Wenn Sie Emad Tours per Eingabe Ihrer Flugdetails und Unterlagen mit dem Durchsetzen Ihres Anspruchs auf Entschädigung beauftragen werden zunächst alle Unterlagen geprüft.

Wenn Ihre unterschriebene Vollmacht und die Buchungsunterlagen vorliegen, kann es losgehen.

 Ihr Anspruch wird geprüft und dann fordern unsere Anwälte die Fluglinie zur Zahlung bereits zur Zahlung Ihrer Entschädigung auf. Es wird eine Frist gesetzt, bis zu der die Zahlung bei unseren Anwälten einlangen muss. Verstreicht diese Frist ohne Zahlungseingang, wird ein neuer Mahnlauf gestartet.

Trifft dennoch keine Zahlung ein, wird Klage gegen das Luftfahrtunternehmen geprüft. Sobald ein Gerichtsverfahren gegen die Fluglinie angestrengt werden muss, kann es mehrere Monate dauern. Die Vergabe der Gerichtstermine obliegt dem Gericht und kann die Dauer bis zu einem Urteil auch erheblich verlängern, je nachdem wie überlastet das Gericht ist. 

Wie lange es dauert, bis Sie das Geld bekommen hängt auch von der Kooperationsbereitschaft der Airline ab. Reagiert sie rasch auf die außergerichtliche Mahnung geht es bedeutend schneller, als wenn sie es auf eine Klage unserer Anwälte ankommen lässt. 

Sie werden auf Ihrem Kundenkonto laufend über den Fortschritt Ihres Falles informiert. Sobald Ihr Fall in Bearbeitung ist, geht alles seinen Weg und die Vertragsanwälte vertreten Sie. Bitte bringen Sie etwas Geduld auf, denn wenn ein Verfahren geführt werden muss, dauert es einfach länger, bis eine Entscheidung vorliegt.

Mit der Beauftragung von Emad Tours werden Sie von unseren spezialisierten Vertragsanwälten ohne Kostenrisiko vertreten. Nur wenn wir Ihre Entschädigungsforderung erfolgreich durchsetzen, fällt eine Provision an.